2008-05-24 20:06:03
Auf der Homepage des Literaturhauses finden sich Hinweise für Autoren, Autorinnen in Hinblick auf Verlagsverträge. In diesem Zusammenhang wird sowohl auf die gesetzlich verankerte Vertragsfreiheit in Österreich als auch auf die (aus den Verpflichtungen des Verlegers einerseits und jenen des Autors, der Autorin andererseits bestehenden) Gliederung eines Vertrages hingewiesen. Was können und dürfen sich (strukturell) junge Autorinnen und Autoren von einem seriösen Verlagsvertrag erwarten? Welche Verpflichtungen können und müssen sie in diesem Zusammenhang eingehen?
Autorinnen und Autoren, die zum ersten Mal einen Verlagsvertrag in den Händen halten und die sich überhaupt für die rechtliche Seite ihrer Veröffentlichung interessieren, wissen zunächst einmal kaum, welche Rechte ihnen ein solcher Vertrag einräumt und welche Verpflichtungen sie damit eingehen. Es hilft auch keine rechtliche Erfahrung auf anderen Gebieten, weil das Urheberrecht eine ganz spezielle Materie ist. Es braucht also von vornherein Erklärungshilfen.
Das Interesse von Verlagen ist, sich den maximal möglichen Rechteumfang von einem Autor/einer Autorin einräumen zu lassen. Damit muß natürlich niemand einverstanden sein. Wenn es dann aber zu keiner Veröffentlichung kommt, ist das meistens für die Autor/inn/en das noch weniger gewünschte Ergebnis.
In einem seriösen Verlagsvertrag wird dem Verlag das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung eingeräumt und eine Entgeltregelung in Form einer Tantiemenzahlung (prozentueller Anteil am Verkaufspreis der verkauften Exemplare) an den Autor/die Autorin vereinbart (bei Editionen gelegentlich auch in Form eines Kontingents der Auflage). Die Nebenrechte (Übersetzung, Vertonung, Verfilmung, Aufführung, Taschenbuch etc.) müssen einzeln angeführt sein und können dem Verlag entweder eingeräumt werden oder nicht. Sie werden bei Rechtseinräumung an den Verlag gesondert abgegolten und bei Anbahnung durch den Verlag manchmal 50 zu 50, manchmal 60 zu 40 zugunsten des Autors/der Autorin geteilt, bei Anbahnung durch den Autor oder die Autorin 2/3 bis 3/4 für den Autor oder die Autorin, 1/3 bis 1/4 für den Verlag.
Verpflichtungen in Verlagsverträgen drücken sich in Muß-Bestimmungen (definitiven Festlegungen) aus, Kann-Bestimmungen (Absichtserklärungen) verpflichten zu nichts.
Besondere Vorsicht ist bei Verlagsverträgen mit extrem hohen Tatiemensätzen von 20, 30 und mehr Prozent und mit Hinweisen auf außervertragliche Nebenreglungen geboten, sie verweisen zumeist auf auf von Verlagen geforderte finanzielle Eigenleistungsanteile durch Autor/inn/en, während die hohen Tantiemensätze durch Nichtverkauf nie zum Tragen kommen.
Die IG-Autorinnen, Autoren bietet ja auch als Service die Überprüfung von in Österreich abgeschlossenen Verlagsverträgen an... Dieses Service kann, nehme ich an, unabhängig von einer Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden?
Wir beraten jeden und jede, der oder die unsere Hilfe in Anspruch nehmen will, und zwar ohne irgendwelche Kosten für jemand von uns Beratenen. Das vor allem aus dem Grund, weil niemand in eine schlechtere Lage kommen soll, nur weil er oder sie mit organisatorischen Zusammenschlüssen nichts zu tun haben will, auch nicht mit einem solchen selbstorganisierten Zusammenschluß wie dem der IG Autorinnen Autoren.
Inwieweit unterscheidet sich die Gesetzeslage (vor allem hinsichtlich der Vertragsfreiheit) in Österreich von jener in Deutschland oder in der Schweiz?
Die Ausgangslage für Verlagsverträge in der Schweiz unterscheidet sich nicht wesentlich von den gesetzlichen Voraussetzungen für Vereinbarungen mit Verlagen in Österreich. Bei Verlagsverträgen mit Schweizer Verlagen und auch mit einigen österreichischen Verlagen sind mitunter die in Deutschland wesentlich besseren Vertragsregelungen genauso enthalten, wenn sich z. B. ein Verlag stark auf Deutschland bezieht bzw. nach Deutschland orientiert. Die Situation für Verlagsverträge in Deutschland ist in zweifacher Hinsicht besser, schon deshalb weil durch ein Verlagsgesetz und durch die sozialrechtliche Einstufung von Autoren als „arbeitnehmerähnliche Personen“ Rechtsdefinitionen von Verlagen und Autor/inn/en bestehen, die gesamtvertragliche Mindestvereinbarungen zwischen Verleger- und Autorenverbänden ermöglichen, und zum anderen enthält das deutsche Urheberrecht ein inzwischen sehr gut ausgebautes Urhebervertragsrecht mit Mindestvorgaben bis hin zu Ungültigkeitserklärungen von Vereinbarungen, mit denen die Autor/inn/en vor einer allzu einseitigen Inanspruchnahme von Rechten durch Verlage geschützt sind. Z.B. davor, daß Verlage Autor/inn/en generelle Rechtseinräumungen für noch nicht entwickelte Rechte abverlangen.
Unter den Hinweisen bezüglich Verlagsverträge findet sich auch eine dezidierte Warnung vor so genannten Druckkostenzuschuss-Verlagen. Diese Unternehmen stellen, denke ich mir, jedoch oft sozusagen die letzte Möglichkeit dar für Autoren und Autorinnen, die sich oft sehr lange um die Veröffentlichung ihrer Manuskripte bei verschiedenen Verlagen bemüht haben...
... die einem Aberglauben zum Opfer fallen. Natürlich halten sie auch bei einer Selbstzahlerverlagspublikation am Ende ein eigenes Buch in den Händen. Aber als sehr private Angelegenheit. Denn daß jemand ein Buch drucken kann, macht ja nicht einen Verlag aus. Das entscheidende für eine Veröffentlichung ist, daß sie inhaltlich wie in der Aufmachung genau gearbeitet ist, also von einem Lektorat begleitet wird und von der Graphik her attraktiv gemacht sein muß, und daß sie entsprechend beworben und angeboten wird. Was außerdem keiner mehr wahrhaben will ist, daß Bücher Zeit zum Werden brauchen und zwar nicht nur beim Schreiben sondern auch auf ihrem Weg zur Veröffentlichung. Auch bei etablierten Autor/inn/en kann es manchmal Jahre dauern, bis aus einem fertigen Manuskript ein Buch wird. Es fällt natürlich schwer zu glauben, daß das nicht alles schneller geht, wenn ich in den Medien lese, mein junger Autorenkollege hat gerade den einen 250-Seiten-Roman veröffentlich und schreibt soeben seinen nächsten 800-Seiten-Roman auf den letzten Seiten fertig, und der wieder andere wird gerade zum neuen Stifter erklärt usw. Nur ist das ist Werbung und Marketing und hat mit der Arbeit von Autor/inn/en nicht viel zu tun.
Welche Alternative zu dieser Art der Drucklegung eines Werkes könnten Sie (strukturell) jungen Autorinnen und Autoren empfehlen? ... Es scheint in diesem Zusammenhang ja nicht nur, wie oft angenommen wird, darum zu gehen, dass veröffentlicht wird, sondern auch und vor allem darum, wo veröffentlicht wird...
Jeder andere Weg ist besser, der über Beiträge in Zeitschriften, über Auftritte bei Veranstaltungen, Beteiligungen an Wettbewerben, Internetpräsenz etc. Das bezieht sich nicht nur auf die Kostenfrage für Autor/inn/en bei Selbstzahlerverlagen, sondern vor allem auch auf den Nimbus. Selbstzahlerverlagsautor/inn/en gelten von vornherein als Verlierer im primären Markt und dementsprechend werden sie im primären Markt behandelt. Selbstzahlerverlagspublikationen werden weder besprochen noch im Buchhandel angeboten.
Abgesehen davon existieren ja auch zahlreiche kleinere Verlagsinitiativen wie Editionen, Pressen, mit denen zwar kein kommerzieller Erfolg möglich ist, die aber ein hohes Ansehen im Buchmarkt und in den Medien haben und die vor allem für neue Autor/inn/en gut zugänglich sind.
Soviel ich weiß handelt es sich bei Veröffentlichungen in so genannten Druckkostenzuschuss-Verlagen um eine rechtliche Grauzone: Autorinnen und Autoren, die ihr Manuskript bei diesen verlegen haben lassen, werden von Literaturpreis- und Stipendieninstitutionen, von AutorInnengemeinschaften nur teilweise oder gar nicht anerkannt. Welche Konsequenzen in dieser Hinsicht hat die Veröffentlichung eines Textes bei einem derartigen Verlag?
Der größte Nachteil von Selbstzahlerverlagspublikation ist, daß sie von vornherein als zweite bis letzte Wahl gelten. Aus dem ganz einfachen Grund, es kann jeder und jede, der oder die für seine oder ihre Publikation zahlt, auf diese Weise zu einer Verlagsveröffentlichung kommen. Denn darum geht es ja, daß Selbstzahlerverlage ihren Autor/inn/en „verkaufen“, daß es sich um eine Verlagsveröffentlichung handelt, also nicht nur um die Herstellung eines Buches. So gesehen, ist es besser, das Buch im Eigenverlag zu veröffentlichen und selbst zu bewerben und zu verbreiten, denn auf mehr als auf „Gleichgesinnte“, die ebenso für ihre Veröffentlichung bezahlt haben bzw. bezahlen haben müssen, trifft man/frau mit seiner Veröffentlichung in einem Selbstzahlerverlag auch nicht.
Gerhard Ruiss
4.4.2008
wir müssen uns sisyphos als einen glücklichen menschen vorstellen
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